"Automatisierte Verarbeitung ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen. Eine nicht automatisierte Datei ist jede nicht automatisierte Sammlung personenbezogener Daten, die gleichartig aufgebaut ist und nach bestimmten Merkmalen zugänglich ist und ausgewertet werden kann."
Das Datenschutzgesetz kennt also mehrere Formen der Datenverarbeitung:
Datenverarbeitung 1. Grades (DSB-Pflicht ab 10 Beschäftigte)
Datenverarbeitung 2. Grades (DSB-Pflicht ab 20 Mitarbeiter)