Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten
Wenn Ihr Unternehmen verpflichtet ist einen Datenschutzbeauftragen (DSB) zu bestellen,
dann haben Sie die Wahl zwischen
- der Benennung eines Mitarbeiters
(interner DSB) - der Bestellung einer externen Person
(externer DSB)
Da es für die Auswahl des internen Datenschutzbeauftragten einige Kriterien gibt und dieser nach seiner Benennung zahlreiche Privilegien besitzt, wird in der Praxis häufig auf die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten zurückgegriffen.
Wir bieten Ihnen die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten an.
Dabei können wir flexibel auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens eingehen.
Der externe Datenschutzbeauftragte agiert in der Rolle des externen Dienstleisters häufig flexibler, unbürokratischer und pragmatischer als interne Datenschutzbeauftragte.