Definition von Personenbezogenen Daten

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schützt personenbezogene Daten.

Um zu wissen, was genau dem Datenschutz unterliegt, ist es wichtig die Definition von personenbezogenen Daten zu kennen.

 

Der Begriff der personenbezogenen Daten ist recht weit gefasst:

 

Bereits einfache, personenbezogene Daten sind z.B.:

  • Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Alter/Geburtsdatum
  • Familienstand

Da viele Mitarbeiter Zugriff auf solche Informationen haben (etwa Telefonnummer und Geburtstag von Kunden/Lieferanten), fallen sehr viele Betriebe unter die Kriterien des Datenschutzgesetzes und müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

 

Darüber hinaus alle Informationen, die über eine bestimmte Person etwas aussagen wie:

  • Vermögen
  • Beruf
  • Bonität wie z.B. SCHUFA-Score/ Kauf- und Zahlungsverhalten
  • Kauf-Historie
  • Hobbys / Interessen
  • Gesundheitszustand
  • ethnische Herkunft
  • politische Anschauung

Das gilt auch und insbesondere dann, wenn solche Daten in Form automatisierter Prozesse aus frei verfügbaren Informationsquellen verknüpft werden.