Die vorliegenden Anforderungen der
NIS2-Richtlinie sowie die diesbezügliche NIS2UmsVO stellen einen detaillierten Leitfaden für Unternehmen dar.
Die Implementierung der
NIS2-Richtlinie in der
EU resultiert in präzisen Direktiven hinsichtlich der Cybersicherheit, welche in Deutschland durch das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) sowie die
NIS2-Umsetzungsverordnung (NIS2UmsVO) reguliert werden. Der Anhang der NIS2UmsVO stellt dabei eine umfassende und detaillierte Anleitung zur Umsetzung der NIS2-Anforderungen bereit und fungiert
somit als zentrale Orientierungshilfe für Unternehmen.
Die
NIS2UmsVO beschreibt detailliert, wie Unternehmen die
Cybersicherheitsvorgaben der NIS2-Richtlinie erfüllen können.Der Anhang der NIS2UmsVO unterteilt die Anforderungen in spezifische Bereiche, die systematisch abgedeckt werden müssen, darunter
Risikomanagement, Lieferkettensicherheit, Schulungen und Zugriffskontrollen.
Für Unternehmen, die den Anforderungen der NIS2-Richtlinie unterliegen, bedeutet dies, dass sie nicht nur ihre technischen Sicherheitsvorkehrungen verbessern müssen, sondern auch organisatorische
und strategische Maßnahmen umsetzen müssen.
Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die NIS2-Anforderungen nach der NIS2UmsVO.
1. Konzept für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
Die Erstellung eines umfassenden Sicherheitskonzeptes, das die gesamte IT-Infrastruktur abdeckt, ist für Unternehmen obligatorisch.
Die Anforderungen der NIS2UmsVO sind dabei zu berücksichtigen.
Die Erstellung eines strategischen Sicherheitskonzepts mit klar definierten Sicherheitszielen ist dabei obligatorisch.
Zudem ist die Festlegung von Rollen und Verantwortlichkeiten erforderlich.
• regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Konzepts, mindestens jährlich oder nach Sicherheitsvorfällen.
Das erstellte Sicherheitskonzept bildet die Grundlage für sämtliche weiteren Maßnahmen.
2. Risikomanagement
Ein systematisches Risikomanagement stellt einen zentralen Bestandteil der NIS2-Anforderungen dar.
Die NIS2UmsVO fordert konkret:
Die Einführung eines Risikomanagementrahmens zur Identifikation, Bewertung und Behandlung von Risiken.
Zudem ist die Festlegung von Risikokriterien sowie einer Risikotoleranzschwelle erforderlich.
• Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen und Dokumentation der Ergebnisse.
Darüber hinaus ist die Erstellung eines Risikobehandlungsplans erforderlich, der priorisierte Maßnahmen definiert.
Das Ziel besteht in der Minimierung von Risiken für Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der IT-Systeme.
3. Überwachung und Protokollierung
Effektive Überwachungs- und Protokollierungsmaßnahmen sind von entscheidender Bedeutung, um Sicherheitsvorfälle frühzeitig zu erkennen.
Die NIS2UmsVO schreibt vor:
• Automatisierte Überwachung aller sicherheitsrelevanten Aktivitäten in Netzwerken und Informationssystemen.
• Protokollierung von Ereignissen, z. B. Zugriffsversuchen, Netzwerkverkehr und Systemfehlern.
Darüber hinaus ist die Absicherung der Protokolle gegen Manipulation sowie eine regelmäßige Überprüfung unabdingbar.
Ferner ist die Einführung von Schwellenwerten für Alarme erforderlich, um Anomalien frühzeitig zu erkennen.
Der Einsatz eines Security Information and Event Management (SIEM)-Systems erweist sich vor dem Hintergrund dieser Anforderungen als nahezu unabdingbar.
Darüber hinaus sind Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen unerlässlich.
Die Schulung von Mitarbeitern stellt einen Kernbestandteil der NIS2-Anforderungen dar.
Gemäß der NIS2UmsVO umfasst dies:
• Regelmäßige Cybersicherheitsschulungen für alle Mitarbeiter, angepasst an deren Rollen und Verantwortlichkeiten.
Zudem sind Pflichtschulungen für Führungskräfte erforderlich, um Managemententscheidungen in Einklang mit Cybersicherheitszielen zu bringen.
Zudem ist die Integration von Schulungen in Onboarding-Prozesse erforderlich.
Das Ziel besteht darin, das Bewusstsein für Cybersicherheitsrisiken auf allen Ebenen des Unternehmens zu stärken.
Ferner ist die Lieferkettensicherheit zu gewährleisten.
Die NIS2UmsVO legt besonderen Wert auf die Sicherheit in der Lieferkette.
Konkret fordert sie:
Die Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen von IT-Lieferanten und Dienstleistern ist dabei obligatorisch.
• Einführung vertraglicher Vorgaben zur Einhaltung von Cybersicherheitsstandards.
Darüber hinaus ist eine kontinuierliche Überwachung und Auditierung der Lieferanten erforderlich.
Die Gewährleistung der Lieferkettensicherheit ist von besonderer Relevanz für Unternehmen, die auf externe IT-Dienstleister angewiesen sind.
Darüber hinaus ist die Implementierung von Zugriffskontrollen und Authentifizierungsmechanismen erforderlich.
Der Zugang zu Netz- und Informationssystemen muss streng kontrolliert werden.
Die NIS2.Anforderungen der NIS2UmsVO umfassen:
Die Einführung von Zugriffskontrollrichtlinien nach dem Need-to-know-Prinzip ist dabei obligatorisch.
• Einsatz moderner Authentifizierungsmethoden wie Multifaktor-Authentifizierung.
Zudem ist eine sorgfältige Verwaltung und regelmäßige Überprüfung von Zugriffsrechten erforderlich.
Diese Maßnahmen dienen der Minimierung des Risikos unbefugter Zugriffe auf sensible Systeme.
Darüber hinaus ist eine Meldung und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen erforderlich.
Eine schnelle und strukturierte Reaktion auf Sicherheitsvorfälle ist dabei von entscheidender Bedeutung.
Die NIS2UmsVO sieht vor:
Die Implementierung eines Incident-Management-Systems, das die Erkennung, Analyse und Behebung von Vorfällen regelt, ist obligatorisch.
Zudem ist eine Meldepflicht für Vorfälle mit erheblicher Auswirkung innerhalb von 24 Stunden vorgesehen.
Darüber hinaus ist die Erstellung von Notfallplänen und Prozessen zur Wiederherstellung des Betriebs erforderlich.
Diese NIS2-Anforderungen fördern die Resilienz von Unternehmen bei Cyberangriffen.Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Projektmanagement für die NIS2-Anforderungen.
Die Umsetzung der NIS2-Anforderungen erfordert ein strukturiertes Projektmanagement.
Zu den wichtigen Schritten gehören:
- Gap-Analyse: Identifikation der bestehenden Lücken in der IT-Sicherheit.
- Management-Sponsoring: Es ist essenziell, die Unterstützung der Geschäftsleitung für die Umsetzung sicherzustellen.
- Projektkommunikation: Klare Kommunikation der Ziele und Fortschritte innerhalb des Unternehmens.
- Mitarbeiterschulung: Einführung eines kontinuierlichen Schulungsprogramms für alle Mitarbeiter.
- Management-Reporting: Regelmäßige Berichterstattung über Fortschritte und Herausforderungen.
Ein detaillierter Projektplan hilft, die Anforderungen der NIS2UmsVO systematisch umzusetzen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die
NIS2-Anforderungen für Unternehmen eine Chance darstellen.
Die NIS2-Anforderungen etablieren neue Standards für die Cybersicherheit in Europa und bieten Unternehmen, die diese frühzeitig implementieren, nicht nur ein erhöhtes Sicherheitsniveau, sondern
auch einen signifikanten Wettbewerbsvorteil.Der Anhang der NIS2UmsVO fungiert als wertvolle Orientierungshilfe, um die komplexen Vorgaben der NIS2-Richtlinie erfolgreich zu erfüllen. Ein
strukturierter Ansatz und klare Prioritäten ermöglichen es Unternehmen, die Herausforderungen zu bewältigen und ihre IT-Sicherheitsstrategie nachhaltig zu stärken.