Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist singemäß ein Instrument der unternehmerischen Selbstkontrolle mit dem Ziel, eine Transparenz in den Abläufen und Methoden der betrieblichen Datenverarbeitung zu schaffen. Dabei soll er auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften gem. dem Bundesdatenschutzgesetz hinwirken.

 

Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gehören:

  • Überwachung des Umfangs sowie der Verfahren, Methoden und Prozesse, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden.
  • Erstellung, Pflege und Veröffentlichung eines Verfahrensverzeichnisses.
  • Einweisung der mit der Datenverarbeitung betrauten Personen und Unterrichtung über die datenschutzrechtlichen Grundlagen, sowie Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis.
  • Überwachung und Koordinierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Sicherstellung des Datenschutzes gem. BDSG erforderlich sind.
  • Durchführung der Vorabkontrollen gem. §4d.5 BDSG sofern erforderlich.
  • Die Einhaltung des Grundsatzes der Datenvermeidung und Datensparsamkeit in Bezug auf personenbezogene Daten sicherzustellen.
  • Durchführung und Dokumentation von Vorabkontrollen soweit notwendig bzw. vorgeschrieben.
  • Vertretung des Unternehmens gegenüber Externen in bzw. zu Fragen des Datenschutzes (z.B. gegenüber den Aufsichtsbehörden).
  • Beratung der Unternehmensleitung sowie einzelner Fachabteilungen zu datenschutzrechtlichen Fragen.
  • Erarbeitung betriebsinterner Richtlinien und Definition adäquater Prozesse zur praktischen Umsetzung der Datenschutzbestimmungen inkl. der Kontrolle auf Einhaltung.

 

Wichtig: Die Verantwortung zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen liegt trotz der Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei der Unternehmensleitung. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte kann aufgrund seiner Befugnisse lediglich überwachen und anmerken, aber nichts anordnen oder entscheiden.