Datenschutz wird immer wichtiger
Die seit 1. September 2009 geltende 2. Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verschärft die Datenschutzbestimmungen in deutschen Unternehmen:
Unternehmen, die mehr als 9 Mitarbeiter beschäftigen, die z.B. mit einem PC Zugriff auf Kunden-Adressen haben, sind gem. §4f BDSG zur Bestellung eines betrieblichen
Datenschutzbeauftragten (DSB) verpflichtet, zudem alle Unternehmen mit sensitiven Daten wie z.B. Gesundheitsdaten.
Details zur Pflicht zum Datenschutzbeauftragten.
Datenschutz als Compliance-Strategie
Datenvernichtung, Daten-Diebstahl und Daten-Indiskretion gehen mehrheitlich entweder auf das Konto eigener Mitarbeiter (bewußt oder aus Arglosigkeit), oder geschehen durch Wirtschaftsspionage.
Aufgrund mangelnder Beweise bleibt das Risiko fast immer beim Unternehmen bzw. im Falle von Straftaten durch Daten-Lecks bei der Geschäftsleitung.
Zerstörung von Daten, Schadenersatzansprüche nach Indiskretion oder Abfluß von Unternehmensgeheimnissen können das Unternehmen nachhaltig schädigen.
Was Sie tun sollten:
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Klären, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten
oder einen IT-Sicherheitsbeauftragten benötigt. -
Informieren Sie sich über die Kriterien für die Auswahl eines internen Datenschutzbeauftragten und über
seine Rechte
(Kündigungsschutz, Fortbildung/Weiterbildung) -
Machen Sie eine Bestandsaufnahme
(CheckUp/Audit) hinsichlich
Datenschutz und IT-Security -
Prüfung der Auslagerung
von Datenschutz und IT-Sicherheit
an externen Dienstleister. -
Sorgen Sie für eine
Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter
für Datenschutz und IT-Sicherheit